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VISUM Beschaffung

Liberalisierung des Visa-Regimes
Die Republik Kasachstan hat das Visaregime für Staatsbürger von Australien, Ungarn, Italien, Monaco, Belgien, Spanien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika, Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweiz und Japan einseitig aufgehoben.
In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis 31. Dezember 2018 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie „Geschäftsvisum“ bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.

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